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Allgemeine Reisebedingungen (Stand August 2011)
Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter tourbay den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen durch das Ausfüllen des Buchungsformulars. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch tourbay zustande. Der Kunde erhält von tourbay eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
Leistungen Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in dem Buchungsformular beigefügten Angaben zu Übernachtungsorten und Leistungen. Bei Abweichungen zwischen dem Buchungsformular beigefügten Angaben (z.B. Übernachtung und damit verbundene Preisänderung) gelten letztere. Abweichende Leistungen werden grundsätzlich nur nach Rücksprache mit den Reisenden angeboten und im Buchungsformular schriftlich bestätigt. Die Angaben der bei der Buchung angebotenen Leistungen sind für den Veranstalter bindend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 22 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ab 25 Euro oder bei erheblicher Änderung wesentlicher Reiseleistungen kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf: bis 5 Wochen vor Reiseantritt: ist die Stornierung kostenlos, 5 Wochen bis 1 Woche vor Anreise 50% des Reisepreises. Innerhalb der letzten 7 Tage berechnen wir 90 % des Reisepreises
. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung. Als Rücktrittsgrund kann nur Krankheit geltend gemacht werden. In Einzelfällen gelten die Rücktrittsbestimmungen der Hotels. Die aktuellen ARB`s werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung entsprechend mitgeschickt.
Vertragsschluß, Bezahlung Nach Eingang des Buchungsformulars erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Der Vertrag kommt mit Eingang der Bestätigung beim Kunden zustande. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 10% (mind. 25,-€) des Reisepreises und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei nicht fristgerechter Anzahlung ist tourbay berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Anmelder die unter Punkt „Rücktritt “ zugrundegelegten Gebühren entstehen. Darüberhinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollte die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder ähnliches beinhalten, kann im Stornierungsfall die voller Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (entsprechend o.g. Stornobedingungen) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Für die durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten berechnen wir Euro 10,00.
Rücktritt / Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch wir den Reisevertrag kündigen. Ist im Reisevertrag eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde wird von uns unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. Wir können aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit fristlos den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Haftung Wir haften im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Haftungsbeschränkung Die aktiven Unternehmungen der Reise erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Reiseteilnehmer erwartet. tourbay übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiserücktritts -, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise durch uns kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet uns über Beanstandungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Der Reiseveranstalter weist die Reiseteilnehmer auf Paß- und Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger gelten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, ist also selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand Gerichtsstand ist Brannenburg (Sitz des Reiseveranstalters) Verantwortlicher Reiseveranstalter: tourbay Ulla Dorendorf-Gietl Bräuhausgasse 16 83098 Brannenburg
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